Artikel 1 – Geltungsbereich
- Diese Garantiebedingungen (die „Garantiebedingungen“) werden von der Ovasso B.V. gewährt, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit Sitz in Rijssen, Niederlande, Geschäftsanschrift Het Nieuwe Veer 11, 7461 BV Rijssen, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 92635911 („Ovasso“).
- Diese Garantiebedingungen gelten für Primo Grills („Produkte“), soweit diese für den privaten Hausgebrauch von einer natürlichen Person erworben wurden, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (der „Verbraucher“).
- Diese Garantiebedingungen gelten ausschließlich, wenn das Produkt neu bei einem von Ovasso offiziell anerkannten Wiederverkäufer oder Händler (der „Händler“) mit Sitz in den Benelux-Staaten oder in der DACH-Region erworben wurde. Eine Übersicht aller anerkannten Händler finden Sie hier: https://ovasso.com/nl#dealers.
Artikel 2 – Gesetzliche Gewährleistung
- Neben den Rechten aus diesen Garantiebedingungen hat der Verbraucher kraft Gesetzes einen unentgeltlichen Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler, bei dem das Produkt erworben wurde. Entspricht das Produkt nicht dem Vertrag, kann der Verbraucher gegenüber diesem Händler die gesetzlichen Rechte auf Nachbesserung und Ersatzlieferung geltend machen.
- Diese Lebenslange Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage von Ovasso und lässt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers unberührt. Der Verbraucher behält jederzeit seine gesetzlichen Rechte wegen Vertragswidrigkeit (Artikel 7:17 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) gegenüber dem Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, unabhängig von dieser Lebenslangen Garantie.
Artikel 3 – Lebenslange Garantie
- Ovasso garantiert dem Verbraucher, dass das Produkt lebenslang frei von Material- und Herstellungsfehlern ist (die „Lebenslange Garantie“). Unter lebenslang ist die erwartete Lebensdauer des Produkts zu verstehen, nämlich zwanzig (20) Jahre.
- Die Lebenslange Garantie gilt, sofern das Produkt (i) ausschließlich für private und häusliche Zwecke verwendet wurde, (ii) gemäß der offiziellen Bedienungsanleitung und den geltenden Sicherheitshinweisen verwendet wurde, (iii) auf die in Artikel 4 beschriebene Weise registriert wurde und (iv) vom Verbraucher direkt bei einem Händler gekauft wurde.
- Im Rahmen der Lebenslangen Garantie gelten für bestimmte Teile die folgenden Garantien:
- zwanzig (20) Jahre auf alle Keramikteile;
- fünf (5) Jahre auf alle Metallteile;
- ein (1) Jahr auf alle Gusseisenteile; und
- dreißig (30) Tage auf das integrierte Thermometer, Dichtungen aus Filz oder Gewebeband sowie Lenkrollen.
- Die Garantiefristen beginnen mit dem Kaufdatum des Verbrauchers laut Originalkaufbeleg. Der Verbraucher hat den Originalkaufbeleg sorgfältig aufzubewahren. Aus dem Kaufbeleg muss zudem eindeutig hervorgehen, dass das Produkt bei einem Händler erworben wurde.
- Die Lebenslange Garantie ist streng an die Person des Verbrauchers gebunden und nicht auf nachfolgende Eigentümer oder Nutzer übertragbar. Bei Weiterverkauf, Schenkung oder jeder anderen Form der Eigentumsübertragung des Produkts erlischt diese Lebenslange Garantie mit sofortiger Wirkung.
Artikel 4 – Produktregistrierung
- Die Lebenslange Garantie wird unter der ausdrücklichen Bedingung gewährt, dass der Verbraucher das Produkt innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Kaufdatum online über das offizielle Registrierungsportal von Ovasso auf primokamado.com registriert.
- Für eine gültige Registrierung muss der Verbraucher über das Registrierungsportal folgende Angaben machen:
- die Kontaktdaten des Verbrauchers;
- die vollständige und eindeutige Seriennummer des Produkts; und
- eine gut lesbare digitale Kopie des Originalkaufbelegs (Kassenbon oder Rechnung) des Händlers, auf der das Kaufdatum, das konkrete Produkt und die Firmendaten des Händlers deutlich erkennbar sind.
- Wird das Produkt nicht, unvollständig oder nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Kauf registriert, erlischt der Anspruch auf die Lebenslange Garantie endgültig.
Artikel 5 – Garantieansprüche
- Ist der Verbraucher der Ansicht, Ansprüche aus der Lebenslangen Garantie geltend machen zu können, hat er den vermeintlichen Mangel innerhalb angemessener Zeit, spätestens jedoch zwei (2) Monate nach dessen Entdeckung, schriftlich oder digital bei dem Händler zu melden, bei dem das Produkt erworben wurde.
- Ein Garantieanspruch kann nur bearbeitet werden, wenn der Verbraucher folgende Unterlagen vorlegt:
- den Originalkaufbeleg des Händlers (mit deutlicher Angabe von Datum, Modell und Händlerdaten);
- deutliche Fotos oder Videoaufnahmen des defekten Teils, des Typenschilds mit der Seriennummer und des Gesamtzustands des Produkts; und
- eine klare und genaue Beschreibung der festgestellten Beanstandung und ihres Hergangs.
- Erkennt Ovasso den Garantieanspruch an, wird Ovasso nach eigenem billigem Ermessen:
- das defekte Teil kostenlos reparieren; oder
- kostenlos ein Ersatzteil zur Verfügung stellen. Wird das ursprüngliche Teil oder Modell nicht mehr hergestellt, liefert Ovasso ein funktional gleichwertiges Ersatzteil.
- Die Verpflichtung von Ovasso aus diesen Garantiebedingungen ist ausdrücklich auf die kostenlose Bereitstellung des zu reparierenden oder des Ersatzteils beschränkt. Demontage, Montage, Einstellarbeiten und etwaige Arbeitskosten sind nicht von der Lebenslangen Garantie gedeckt und werden von Ovasso weder erstattet noch ausgeführt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird das Ersatzteil zur kostenlosen Abholung bei dem Händler bereitgestellt, bei dem das Produkt erworben wurde. Wünscht der Verbraucher eine direkte Lieferung an seine Wohnadresse, können ihm die tatsächlichen Transport- und Frachtkosten in Rechnung gestellt werden.
- Diese Lebenslange Garantie lässt das Recht des Verbrauchers unberührt, vom Händler, soweit das Produkt nicht dem Vertrag entspricht, kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen, einschließlich der Kosten für Demontage, Montage, Einstellarbeiten und Arbeitslohn, die vernünftigerweise erforderlich sind, um den vertragsgemäßen Zustand des Produkts herzustellen. Die Beschränkungen von Artikel 5 Absatz 3 dieser Lebenslangen Garantie betreffen ausschließlich die zusätzliche Deckung, die Ovasso selbst gewährt, und nicht diese gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Händler.
Artikel 6 – Gebrauch und Ausschlüsse
- Die Lebenslange Garantie gilt ausschließlich bei normalem privatem und häuslichem Gebrauch gemäß den offiziellen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen des Produkts. Jeder Gebrauch entgegen diesen Hinweisen gilt als unsachgemäßer Gebrauch und führt zum Verlust der Ansprüche aus diesen Garantiebedingungen.
- Schäden, Mängel oder Brüche, die durch folgende Umstände verursacht werden oder damit zusammenhängen, sind ausdrücklich von der Lebenslangen Garantie ausgeschlossen:
- Falscher Brennstoff und falsche Anzündmittel: Die Verwendung anderer Brennstoffe als 100 % natürlicher Hartholzkohle (Stückkohle). Die Verwendung von Holzkohlebriketts mit chemischen Bindemitteln, Steinkohle oder behandeltem Holz sowie die Verwendung von Anzündflüssigkeiten, Brennspiritus, Waschbenzin, Petroleum oder vergleichbaren flüssigen Anzündmitteln ist untersagt. Diese Stoffe ziehen in die poröse Keramik ein, können durch Druckaufbau zu Explosionsgefahr oder Rissbildung führen und lassen die Lebenslange Garantie erlöschen.
- Thermoschock: Das Löschen des Feuers mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten, das In-Berührung-Bringen heißer Keramik mit kalten Flüssigkeiten oder das Aussetzen des Produkts gegenüber abrupten extremen Temperaturwechseln.
- Nicht-Entlüften („Burpen“): Schäden oder Verletzungen, die dadurch entstehen, dass der Deckel bei hohen Temperaturen (über 150 °C) nicht zunächst einige Sekunden lang 2 bis 3 Zentimeter weit geöffnet wurde, um Sauerstoff kontrolliert einströmen zu lassen und eine Stichflamme (Flashover) zu verhindern.
- Gewerbliche und professionelle Nutzung: Jede Nutzung des Produkts in einem gewerblichen, industriellen, gastronomischen, Catering- oder institutionellen Umfeld.
- Äußere Einwirkung und Montage: Sturz-, Stoß- oder Transportschäden, die nach der Übergabe des Produkts an den Verbraucher entstanden sind, fehlerhafte Montage oder nicht vorschriftsgemäße Einstellung des Scharniers und der Spannbänder sowie Änderungen, Modifikationen oder Reparaturen durch andere als von Ovasso benannte Parteien.
- Feuchtigkeits- und Witterungseinflüsse: Schäden durch Gefrieren von in der Keramik aufgenommener Feuchtigkeit, weil das Produkt ungeschützt ohne geeignete Schutzhülle im Freien stand, sowie Rostbildung an Metallteilen durch Kratzer, beschädigte Beschichtungen oder salzhaltige (Küsten-) oder aggressive Umgebungen.
- Normaler Verschleiß: Normaler Gebrauchsverschleiß von Grillrosten, Verformung oder Verfärbung durch Hitze und Fett, Einbrennen von Dichtungen nach Ablauf der dafür geltenden Garantiefrist sowie Kratzer oder leichte Dellen in Metallteilen.
Artikel 7 – Craquelé
- Die Entstehung eines feinen Musters mikroskopisch kleiner Haarrisse in der glasierten Oberfläche der Keramikteile (sogenanntes Craquelé) ist eine natürliche physikalische und ästhetische Erscheinung, die hochwertig gebrannter und glasierter Keramik durch thermische Ausdehnung und Schrumpfung innewohnt. Craquelé stellt keinen Herstellungs- oder Materialfehler dar und beeinträchtigt die strukturelle Integrität, mechanische Festigkeit, Wärmedämmung oder Garleistung des Produkts in keiner Weise. Ansprüche aus der Lebenslangen Garantie, auf Reparatur oder Ersatz aufgrund von Craquelé sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 8 – Haftung
- Die Haftung von Ovasso aus diesen Garantiebedingungen und der darin gewährten Lebenslangen Garantie ist ausdrücklich auf die kostenlose Erfüllung der in Artikel 5 beschriebenen Reparatur- oder Ersatzpflicht für das defekte Teil beschränkt.
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet Ovasso gegenüber dem Verbraucher in keinem Fall für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangene Nutzungsfreude, Verlust oder Verderb zubereiteter Lebensmittel, Zeitverlust oder reine Vermögensschäden, unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf die ein solcher Anspruch gestützt wird.
- Die in diesen Garantiebedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse gelten nicht und finden ausdrücklich keine Anwendung, soweit:
- der Schaden auf Tod oder Körperverletzung beruht;
- die Haftung sich aus zwingenden Vorschriften zur Produkthaftung ergibt (darunter Artikel 6:185 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und die Richtlinie 85/374/EWG), unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schwellenwerte und Selbstbeteiligungen für Schäden an privaten Sachen, die gewöhnlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind; oder
- der Schaden durch Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit von Ovasso oder ihren leitenden Angestellten verursacht wurde.
Artikel 9 – Datenschutz
- Im Rahmen der Registrierung des Produkts (Artikel 4) und der Bearbeitung etwaiger Garantieansprüche (Artikel 5) verarbeitet Ovasso personenbezogene Daten des Verbrauchers, darunter Kontaktdaten, Kaufbelege und Produktdaten.
- Diese Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und administrative Abwicklung der Lebenslangen Garantie (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Buchstabe f DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
- Die Daten werden ohne Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben, außer an den betreffenden Händler oder an Logistikpartner, soweit dies für die Lieferung von Ersatzteilen erforderlich ist. Für weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten verweist Ovasso auf ihre Datenschutzerklärung.
Artikel 10 – Anwendbares Recht und Streitbeilegung
- Auf diese Garantiebedingungen und die daraus resultierenden Garantieansprüche findet niederländisches Recht Anwendung.
- Etwaige Streitigkeiten können dem gesetzlich zuständigen Gericht vorgelegt werden.